Der Medizinprodukteberater ist in § 31 MPG geregelt. [Mehr] Mitarbeiter, die berufsmäßig Kontakt zu Fachkreisen haben und diese fachlich informieren oder in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einweisen, üben eine Tätigkeit als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) aus. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Die Ausbildung über Rechtsgrundlagen für Medizinprodukteberater (Basislehrgang) hat einen Umfang von 8 Unterrichtseinheiten (1 Tag) und vermittelt alle relevanten Grundlagen des Medizinprodukterechts und die sich daraus ergebenen Berufspflichten der Medizinprodukteberater. Darauf aufbauend erfolgen firmeninterne Schulungen mit weiteren medizinischen bzw. medizintechnischen und ggfs. auch speziellen rechtlichen Themen. Die Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen ermöglichen dem Medizinprodukteberater den Nachweis der Sachkenntnis. Die Ausbildung über Rechtsgrundlagen für Medizinprodukteberater (Basislehrgang) setzt keine speziellen Kenntnisse des MPG voraus. Die relevanten Grundlagen werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Wer als Medizinprodukteberater tätig sein möchte, muss neben denen während der Ausbildung vermittelten Grundlagen über eine einschlägige Berufsausbildung (§ 31 Abs. 2 MPG) sowie über aktuelle anwendungs- und produktspezifische Kenntnisse und Erfahrung verfügen. Dies hat der Medizinprodukteberater der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber benötigt eine Dokumentation, aus der hervorgeht, aus welchen Gründen das Unternehmen der Überzeugung ist, dass ein Mitarbeiter die geforderte Qualifikation besitzt und durch Schulungen aufrechterhält. Es ist keine Prüfung vorgeschrieben, kann aber optional durchgeführt werden. Die Aus- und Fortbildungen werden fortlaufend evaluiert, um einen Lernerfolg zu optimieren. § 31 Abs. 3 Medizinproduktegesetz (MPG) schreibt vor, dass sich Medizinprodukteberater fortbilden müssen, um sachkundig beraten zu können. Nach der Ausbildung zum Medizinprodukteberater hat der Auftraggeber für eine regelmäßige Fortbildung zu sorgen. Es wird eine mindestens jährliche Fortbildung empfohlen. [Mehr] Aus- und Fortbildungen für Medizinprodukteberater können auch bei kleiner Teilnehmeranzahl als Inhouse-Veranstaltung oder als Webinar durchgeführt werden.
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